Freitag, 29. Juni 2007
Die TV- und Radio-Wahlwerbung in den USA wird im kommenden Jahr einen Schritt zurück nach vorn machen. Am Montag erzielten die Republikaner vor dem Obersten Gerichtshof zwei wichtige Erfolge. Mit 5:4 Stimmen hat der Gerichtshof, mittlerweile wieder mehrheitlich konservativ besetzt, den Weg frei gemacht für die Rückkehr der TV- und Radio-Wahlwerbung, die durch Unternehmen und Gewerkschaften finanziert wird. Damit haben die Richter eine wichtige Regelung des Bipartisan Campaign Reform Act, im Sprachgebrauch der Wahlkämpfer „McCain Feingold Act“, der erst 2003 Gesetz wurde, wieder einkassiert – und den Republikanern eine Trumpfkarte zugespielt, sind doch die zahlungskräftigen Unternehmen zumeist im GOP(Grand old party)-Lager zu finden.
John G. Roberts, Sprecher der Supreme-Court-Richter, begründete die Entscheidung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung im "First Amendment" zur US-Verfassung. Bisher war es Lobbies unmittelbar vor Wahlen verboten, TV- und Radiospots zu finanzieren. Nun gilt dieses Verbot nur noch für Einschaltungen, die eindeutig einen Kandidaten für ein öffentliches Amt bewerben – alle anderen Werbeformen sind erlaubt.
Der McCain-Feingold-Act – wie es der Name verrät, angestoßen durch Senator John McCain – hatte 2003 wichtige Änderungen in der Wahlkampfunterstützung gebracht. Mit seiner Einführung wurde das Prinzip des „soft money“ durchbrochen. Dessen Existenz geht bereits auf die Auswirkungen des Watergate-Skandals 1974 zurück.
Während des Watergate-Skandals war bekannt geworden, dass der Einbruch in das Hauptquartier der Demokraten, den Präsident Richard Nixon gebilligt hatte, mit illegalen Spenden finanziert worden war. Ähnliches sollte künftig ausgeschlossen werden. Seither müssen die Politiker die Namen ihrer Spender nennen, kein Bürger darf mehr als 1000 Dollar und kein Unternehmen mehr als 5000 Dollar pro Jahr an einen Kandidaten spenden, und die Spenden an Parteien zugunsten eines Kandidaten sind auf 20 000 Dollar pro Person begrenzt. Doch das System hat eine Lücke. Ein pfiffiger demokratischer Schatzmeister erfand 1980 das Soft-money-Prinzip. Mit "soft money" sind Gelder gemeint, die in unbegrenzter Höhe an Parteien fließen dürfen, um sie ganz allgemein zu stärken. Offiziell ist es zwar verboten, mit diesen Geldern einzelne Politiker direkt zu unterstützen, aber auf Umwegen war das durchaus möglich. So wurde etwa die so genannte thematische Fernsehwerbung damit bezahlt, in der zufälligerweise dieselben Aussagen verbreitet wurden, die der Kandidat machte. So wurde „soft money“ bis Anfang des 21. Jahrhunderst zu einem der wichtigsten Faktoren der Parteienfinanzierung. Bis der McCain-Feingold-Act diese Praxis abschaffte.
Jetzt beginnt Anfang 2008 womöglich wieder eine alte, neue Zeitrechnung. Zwar wurde am Montag am Verbot des „soft money“ nicht gerüttelt, aber das darunter fallende Werbeverbot. Wie sich diese Umkehr nun auf die Parteienpraxis auswirken wird, darauf sind viele amerikanische Experten gespannt. 2003 hatten die Auswirkungen des neuen Gesetzes die Investitionen in Online-Wahlwerbung steigen lassen. Jetzt könnte es eine Rückverlagerung zu den alten Massenmedien geben.
In der L.A.Times prophezeit ein Rechtsexperte bereits die Rückkehr der Corporations und Unions in den Wahlkampf: „The court's opinion "is a major victory for those who oppose campaign finance regulation," and it will lead to "a new proliferation of corporate- and union-funded campaigns ads in the 2008 election season," said Richard L. Hasen, a professor at the Loyola Law School in Los Angeles.”
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